Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Für Pflegebedürftige gestaltet sich der Alltag oft einsam, da die Menschen in ihrem Umfeld weiter ihrem Leben
nachgehen, während sie selbst dazu nicht mehr die Möglichkeit haben. Umso wichtiger ist es, diesen Menschen
dabei zu helfen, sich weiterhin in die Gesellschaft zu integrieren. Aus diesem Grund bietet das
Gesundheitszentrum Holl zusätzliche Betreuungsleistungen an, die genau das zum Ziel haben.

Diese Leistung richtet sich nach §45b, SGB XI. Vor Januar 2015 waren damit lediglich die zusätzlichen Betreuungsleistungen gemeint. Seitdem jedoch zählen zusätzliche Entlastungsleistungen mit dazu.

Mögliche Leistungen in der Betreueung

  • Vermitteln von Pflege-Hebe- oder Lagerungstechniken
  • Einweisung in die Nutzung von Hilfsmitteln
  • Kenntnisvermittlung in Bezug auf krankheitsbedingte Ernährung
  • Vermittlung von Hintergrundinformationen zu pflegerelevanten Risikopotenzialen und praktische
    Lösungsansätze
  • Beratung über etwaige Leistungen
  • Anfordern der Antragsunterlagen
  • Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags
  • Beibringen oder Ordern nötiger Unterlagen
  • Hilfestellung bei Übersendung
  • Packen der Tasche
  • Kontrollieren der Wohnung, Abschalten der Elektrogeräte, Abfallentsorgung, Überprüfung des
    Kühlschranks
  • Information von Angehörigen
  • beruhigendes Einwirken auf Kunden
  • Empfangen des Transports
  • Aushändigen erforderlicher Unterlagen
  • Abschließen der Wohnung
  • gemeinsamer Besuch bei Angehörigen / Freunden / Bekannten
  • Begleitung zum Friedhof
  • Begleitung zum Arzt
  • Begleitung zum Gottesdienst
  • allgemeiner Spaziergang
  • Begleitung zu Hobbies / Sportveranstaltungen
  • Kontrollanrufe
  • Kontrollbesuche
  • Einfach nach dem Rechten schauen
  • Reinigen der Wohnung (nicht nur des allgemein üblichen Lebensbereichs)
  • Keller- und Flurreinigung
  • Pflege der Zimmerpflanzen
  • Versorgung von Haustieren
  • Pflege der Wäsche und Bekleidung
  • gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten
  • gemeinsames Kochen
  • gemeinsames Einkaufen
  • gemeinsame kleine Tätigkeiten im Haus (Staubwischen, Geschirrspülen / -abtrocknen)

Neu ab 01. Januar 2017 - Einstufung in Pflegegraden

Mehr Informationen

Mehr über die Einstufung erfahren Sie unter www.pflegebegutachtung.de oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Zum 1. Januar 2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt. Ziel ist
es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso
zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der
Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab soll nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der
Selbstständigkeit eines Menschen sein. Denn das neue Verfahren stellt den Menschen, seine Ressourcen und
Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Es wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann
und wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt. Der Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, bei der
Tagesgestaltung und Haushaltsführung sowie bei sozialen Kontakten und außerhäuslichen Aktivitäten werden im
Begutachtungsverfahren festgestellt.